Wohnungseigentumsrecht
Der Bereich
Wohnungseigentumsrecht ist eines unserer Fachgebiete.
Wir bieten Ihnen insbesondere
Beratung und Vertretung rund um die Themen:
Wohnungseigentum/Eigentumswohnung
Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers
Verwalter
Vertreter der Eigentümergemeinschaft
Hausgeld und Abrechnung
Monatliche Nebenkosten, die von den Wohnungseigentümern an die Gemeinschaft zu zahlen sind (Hausgeld/Wohngeld). Der Verwalter ist verpflichtet, einmal im Jahr eine Abrechnung zu erstellen.
Eigentümerversammlung
Jährliches Treffen der Wohnungseigentümer. Dabei beschließen sie z.B. über die Abrechnung der Nebenkosten, Renovierungen und andere bauliche Maßnahmen. Meist genügt ein Herdbeschluss, in bestimmten Fällen kann aber auch eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein.
Beschlüsse der Eigentümerversammlung
Ist ein Wohnungseigentümer mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung nicht einverstanden, reicht es nicht, beim Verwalter dagegen Einspruch einzulegen. Per Gesetz muss ein solcher Beschluss innerhalb von einem Monat beim zuständigen Amtsgericht mit einer Klage angefochten werden. Andernfalls sind die Beschlüsse meistens bestandkräftig, auch wenn sie eigentlich nicht rechtens sind. Nur in Ausnahmefällen kann ein Beschluss auch ohne Anfechtung wirkungslos bleiben, er ist dann "nichtig".
Nachbar
Die Eigentümerversammlung regelt das Verhalten untereinander. Falls dies nicht möglich ist, übernimmt ein Gericht die Aufgabe.
Gewerbenutzung
Manche Eigentümer vermieten ihre Wohnung als Büro oder zu anderen Gewerbezwecken. Hier besteht Konfliktpotenzial.
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
Die Teilungserklärung beschreibt, aus welchen einzelnen Wohnungen die Gemeinschaft besteht. Daneben enthält sie auch die "Gemeinschaftsordnung", welche als Satzung der Gemeinschaft gesetzliche Vorschriften enthält sowie das Verhalten der Wohnungseigentümer untereinander regeln.