Für das Immoblienrecht steht Ihnen als kompetenter Berater Rechtsanwalt und Fachanwalt Klaus Hintze, LL.M.zur Verfügung:
Im Mietrecht hat die vielfältige Rechtsprechung der vergangenen Jahren zu viel Unsicherheit bei Mietern wie Vermietern von Wohnungen geführt. Immer wieder werden neue Entscheidungen insbesondere zu den sogenannten "Schönheitsreparaturen" veröffentlicht, welche die Renovierungsverpflichtungen des Mieters immer detaillierter eingrenzen. Auch bei der Vermietung von Gewerberäumen zeigt sich in der Rechtsprechung ein ähnlicher Trend zur Eingrenzung von vertraglichen Verpflichtungen des Mieters.
Wir erläutern Ihnen, welche vertraglichen Rechte Ihnen als Mieter und Vermieter zustehen und welche Pflichten auf Sie zukommen. Durch rechtzeitige Beratung lässt sich bereits früh ein Streit vermeiden.
Mitte 2007 wurde das Wohnungseigentumsgesetz umfassend geändert. Für Hausverwaltungen haben sich neue Pflichten ergeben, während sich für die Eigentümergemeinschaften neue Regelungsmöglichkeiten eröffnen. Insbesondere gewähren neue Abstimmungsverfahren eine schnellere und leichtere Entscheidungsfindung.
Noch besteht von der neuen Rechtslage in der Regel nur eine ungefähre Kenntnis. Wir beraten Sie möglichst bereits im Vorfeld Ihrer Eigentümerversammlung und können Sie gegebenenfalls dort auch vertreten.
Im Vorfeld der Vermietung beraten wir fortwährend Makler und deren Kunden darüber, was bei der Vertragsanbahnung von beiden Seiten zu beachten ist.
- Die zunehmend dichtere Bebauung in den Ballungsräumen führt nahezu zwangsläufig auch zu mehr Streitpotenzial unter der Nachbarschaft. Hier erläutern wir Ihnen die verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften, die das Zusammenleben auf solch engem Raum regeln.